Arierungslos abfindungen: finanzamt legt geniestreich mit rentnern bare!“,n
Die Gerichte haben es den Finanzbehörden jetzt endlich ermöglicht, Rentner mit vermeintlichen betrieblichen Kündigungen teuer zu belasten. Ein Urteil der Staatsanwaltschaft ermächtigt die Finanzverwaltung, die Steuerbefreiung für solche Abfindungen komplett aufzuheben.

Das detail macht den unterschied: von betrieblicher notlage zu heimlicher abschiedsregelung
Es geht um die feinen Unterschiede zwischen einer echten betrieblichen Notlage und einer ausgeklügelten Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Staatsanwaltschaft Nord hat in einem aktuellen Fall – SAN 1338/2026 – die Bedeutung dieser Unterscheidung eindrücklich demonstriert. Sechs Arbeitnehmer, alle über 60 Jahre alt, waren betroffen.
Die ursprünglichen Kündigungsschreiben sprachen von wirtschaftlichen Zwängen, typisch für die damalige Krise. Doch schon im Rahmen der Einigungsstelle kam die Firma zu einer Kehrtwende und räumte ein, dass es sich um keine tatsächliche betriebliche Notlage handelte. Die Gründe waren längst anders – eine vorteilhafte Vereinbarung, die den Rentnern einen deutlich höheren Abschlusskompensationsbetrag garantierte als gesetzlich vorgeschrieben.
191.714,50 Euro wurden von der Finanzbehörde einbehalten, davon 154.079,65 Euro als Hauptbetrag und der Rest als Verzugszinsen. Die Höhe der Abfindung lag weit unter dem, was der Arbeitgeber im Falle einer ordentlichen Kündigung zahlen müsste. Ein kalkulierter Schachzug, um die Exemption von der Einkommensteuer zu nutzen.
Der entscheidende Hinweis lag in der Altersstruktur der Betroffenen. Die sechs Männer und Frauen waren alle über 61 Jahre alt – eine Altersklasse, die von der Möglichkeit profitierte, kurz nach Rentenbeginn zunächst Arbeitslosengeld zu beziehen und anschließend nahtlos in die Rente zu übergehen. Ein präzise kalkulierter Zeitplan, um die steuerliche Vorteile zu maximieren. Die tatsächlich gezahlten Abfindungen entsprachen lediglich dem, was der Arbeitnehmer bis zum Renteneintrittsdatum erhalten hätte – eine “prämie für den freiwilligen Verbleib”, so die Bewertung der Staatsanwaltschaft.
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Nord ist ein Weckruf an Unternehmen. Die Finanzverwaltung wird künftig mit größerer Skepsis vorgehen und bei Indizien für geheime Abfindungsvereinbarungen nicht zögern, die Steuerbefreiung aufzuheben. Es geht nicht um einzelne Fälle, sondern um das Prinzip: Die Alterszugehörigkeit der Betroffenen und die Diskrepanz zwischen den ursprünglichen Begründungen und der tatsächlichen Situation sind entscheidende Indikatoren. Die Unternehmen sollten sich bewusst sein: Auch geringe Abfindungssummen und schnelle Einigungen in der Einigungsstelle sind Warnsignale.
Die Kanzlergänger muss sich beeilen. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft SAN 4912/2025, die die Finanzverwaltung in dieser Frage erneut kritisch hinterfragte, zeigt, dass die Behörden ihre Linie beibehalten. Ein versteckter Abgang wird nicht mehr ungesühnt bleiben – die Finanzverwaltung wird die tatsächliche Natur des Geschehens erkennen und die entsprechenden Steuerabgaben fordern.