Audiencia nacional: descanso semanal no disfrutado debe abonarse en finiquito
Ein drastischer Wechsel im Arbeitsrecht: Die spanische Audiencia Nacional hat entschieden, dass ein nicht genossener Wochenurlaub auch im Endauszahlungsbetrag berücksichtigt werden muss. Die Richter argumentierten, dass der Arbeitnehmer ein solches Recht bereits verdient habe und es nicht verlieren dürfe, nur weil sein Vertrag vor dem Urlaubsende endete.
Die rechtsgrundlagen
Die Entscheidung beruht auf Art. 37 Abs. 1 des spanischen Arbeitsstatuts. Dieser besagt, dass Arbeitnehmer ein Mindestwochenenderecht haben, das sich auf einen ununterbrochenen Ruhetag von 36 Stunden aufwerte. Junge Menschen unter 18 Jahren müssen sogar mindestens zwei ununterbrochene Tage Ruhe haben.

Das recht auf urlaubsentschädigung
Art. 26 Abs. 1 des Arbeitsstatuts definiert, dass jeder Lohn, den der Arbeitnehmer erhält, als