Barcelona-alquiler: catalonia-erleichterungen für mieter

Leben im Mietwohnung in Katalonien, insbesondere in der Metropolregion um Barcelona, gilt als finanzielles Überlebenstest. Doch die nächste Begegnung mit dem Finanzamt bringt interessante Steuererleichterungen mit sich.

Neue deduktionen für mietzinszahlungen

Neue deduktionen für mietzinszahlungen

Die Generalitat hat die Bedingungen für die autonome Mietzinsabsetzung aktualisiert und den Höchstbetrag von ursprünglich 300 auf 500 Euro jährlich erhöht. Diese Verbesserung gilt ab Steuerjahres 2026 für Mietzinszahlungen im Jahr 2025.

Hintergrund ist, dass die Katalanische Regierung die Absetzung für mehrere Gruppen auffälliger machen will, die sie als Prioritäten ansieht. Dazu gehören unter anderem:

- Jüngere unter 35 Jahren

- Arbeitslose, die mindestens 183 Tage lang arbeitslos waren

- Menschen mit Behinderung (mindestens 65%)

- Witwen und Witwer ab 65 Jahren

- Opfer von häuslicher Gewalt

Zu den neuen Bedingungen zählen auch:

- Eine Erhöhung des Erstattungsbetrags für Familien mit mehreren Kindern oder Alleinerziehenden auf maximal 1.000 Euro pro Jahr

- Eine Erhöhung des Einkommenslimits von 20.000 auf 30.000 Euro pro Jahr (bei Zweierveranlagung 45.000 Euro)

- Die Abschaffung der 10%-Regel, wonach der Mietzinsbetrag 10% des Nettoeinkommens nicht übersteigen durfte

Die Absetzung gilt jedoch nur, wenn der Vertragsnamen und die Steuer-Identifikationsnummer des Vermieters in der Steuererklärung angegeben werden. Ohne diese Angaben kann die Absetzung automatisch gesperrt werden.

Ferner müssen Quittungen oder Belege für die Mietzinszahlungen vorgelegt werden können. Bargeldzahlungen sind deshalb zu vermeiden, da sie schwieriger zu dokumentieren sind.