Internet-gesellschaften können nun 30% ihres ausgaben absetzen
Die Steuererklärungszeit rückt näher, und viele Selbstständige und Freiberufler bereiten sich auf die möglichen Abzüge vor. Eine dieser Möglichkeiten sind die Ausgaben für Internet und weitere Hausverbrauchsartikel, wie Strom oder Wasser. Diese können bis zu 30% der betroffenen Ausgaben abgesetzt werden, wenn sie im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit entstehen.

Rechnerische bestimmung der abzugsbeträge
Um die Abzugsbeträge zu berechnen, müssen die Selbstständigen zunächst die prozentuale Nutzung des privaten Wohnraums für ihre berufliche Tätigkeit feststellen. Dies kann beispielsweise durch eine sorgfältige Raumzuordnung erreicht werden, wenn ein bestimmter Raum ausschließlich für die Arbeit genutzt wird. Im Falle eines gemeinsamen Nutzungsbereichs wie einem Büro in der Ecke eines Wohnzimmers, muss eine prozentuale Berechnung vorgenommen werden, um den tatsächlichen Anteil an beruflicher Nutzung zu ermitteln.
Danach wird der prozentuale Anteil des Gesamtausgabenbetrages für die abzugsfähigen Dienstleistungen wie Internet, Strom, Wasser etc. berechnet und anschließend mit dem prozentualen Anteil der beruflichen Nutzung multipliziert. Dies ergibt den tatsächlichen Abzugsbetrag, den die Selbstständigen in ihrer Steuererklärung angeben können.
Einige weitere häufige Abzugspositionen wie Telefon, Heizung, Haushaltskosten usw. können ähnlich behandelt werden, wenn sie unmittelbar mit der beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen. Es ist jedoch wichtig, dass alle relevanten Belege wie Rechnungen und Belege vorgelegt werden können, um die Abzugspositionen nachvollziehbar zu machen.