Neuer work-life-balance für staatsbedienstete: 35-stunden-woche ab 2026

Ab kommendem Jahr 2026 ändert sich für die meisten Staatsbediensteten in Spanien. Die 35-Stunden-Woche soll dann für die gesamte Verwaltung gelten. Darüber hinaus bietet der öffentliche Dienst in Spanien ein umfangreiches System von Urlaubstage, Ermäßigungen und Auszeiten, das die Vereinbarung von Berufs- und Privatleben unterstützt.

Urlaubstage und ermäßigungen

Die meisten Funktionäre in Spanien haben jährlich 22 Werktage bezahlten Erholungsurlaub, das entspricht etwa 30 Wochenenden. Zu diesen Tagen kommen auch weitere Tage hinzu, wie z.B. weitere Urlaubstage für langjährige Mitarbeiter oder Tage für persönliche Angelegenheiten. Insgesamt können Angestellte leicht über 30 bezahlte Tage Erholung pro Jahr kommen, nicht gerechnet die Feiertage.

Außerdem gibt es für bestimmte Ereignisse wie Beerdigungen, Unfälle oder Krankheiten in der Familie bezahlte Urlaubstage, die zwischen zwei und fünf Werktagen betragen können, je nach Verwandtschaftsgrad und Entfernung. Auch Tage für Umzüge, öffentliche Verpflichtungen oder persönliche Angelegenheiten stehen zur Verfügung.

Permisos für die familienpflicht

Permisos für die familienpflicht

Das Gesetz fördert insbesondere die Vereinbarung von Berufs- und Familienerwachsenheit. So gibt es zum Beispiel für die Eltern von Neugeborenen, Adoptivkindern oder Pflegekindern 19 Wochen bezahlten Elternzeit, die in bestimmten Fällen wie einer behinderten Tochter oder einem Mehrlingsgeburten auf bis zu 26 Wochen erhöht werden kann.

Es gibt auch ein Elternzeit-Urlaub für die Pflege von Säuglingen, das in Stunden oder ganztägig genutzt werden kann, und die Möglichkeit, die Arbeitszeit zu reduzieren, wenn man minderjährige Kinder oder andere Abhängige zu Hause betreut.

Auszeiten

Auszeiten

Auszeiten ermöglichen es Mitarbeitern, ihre Arbeitsverträge vorübergehend zu suspendieren, ohne ihre Funktionärstellung zu verlieren. Es gibt mehrere Varianten, die unterschiedliche Auswirkungen haben:

- Auszeit für persönliche Gründe: zwischen 2 und 15 Jahren, ohne Bezahlung und ohne Vorbehalt an den Arbeitsplatz.

- Auszeit für Familien-Gruppierung: wenn die Ehepartner an verschiedenen Orten arbeiten.

- Auszeit für den Pflege von Angehörigen: bis zu 3 Jahren, mit Vorbehalt an den Arbeitsplatz für mindestens 2 Jahre und Erhalt von Ansprüchen wie Altersteilzeit.

Es gibt auch spezielle Auszeit-Regelungen für Opfer von Frauen- und Menschenrechtsverletzungen oder Terrorismus, die günstigere Bedingungen bieten.

Es ist zu beachten, dass die Autonomen Gemeinschaften Spaniens die Minimalstandards des Staates erweitern können, was zu regionalen Unterschieden in den Mitarbeiterrights führen kann.