Steuererklärung 2025-26: bis zu 2.550 euro für pflegende angehörige sichern
Die Steuerpflichtigen in Deutschland können sich auf eine willkommene Entlastung freuen: Ab dem Steuerjahr 2025-26 gibt es möglicherweise eine attraktive Steuerermäßigung für Menschen, die Angehörige betreuen. Eine bisher wenig genutzte Regelung könnte zu einer Ersparnis von bis zu 2.550 Euro im Einkommensteuererklärung führen.
So profitieren pflegende familienangehörige
Die sogenannte „Kinderfreibetrag“ – eigentlich für Kinder gedacht – wird unter bestimmten Umständen auch für pflegende Angehörige aktiviert. Diese Möglichkeit, die im Gesetz als „Mindestbetrag für Aufwärtshelfer“ bezeichnet wird, ermöglicht es Steuerzahlern, ihre Steuerlast zu reduzieren, ohne dass diese direkte Zahlungen vom Staat erhalten.
Die Regelung sieht eine Reduzierung der Steuerbemessungsgrundlage vor, was entweder zu einer geringeren Steuerzahlung oder zu einer höheren Steuererstattung führt. Aber wer kann von dieser Regelung profitieren?
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Steuerermäßigung sind die tatsächliche Mitwohnung und eine gewisse Altersgrenze. Es handelt sich um einen Betrag von 1.150 Euro pro Jahr für einen pflegebedürftigen Aufwärtshelfer über 65 Jahren und 2.550 Euro pro Jahr, wenn der Angehörige über 75 Jahre alt ist.
Wichtig ist: Der pflegende Angehörige darf ein jährliches Einkommen von nicht mehr als 8.000 Euro haben – ohne Berücksichtigung von steuerfreien Einkünften. Das bedeutet, dass Renten, die diese Grenze überschreiten, die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung verhindern können. Für alleinstehende Steuerpflichtige gelten noch strengere Grenzen: Hier darf das Einkommen nicht höher als 1.800 Euro pro Jahr sein.
Die Pflege von älteren Menschen ist in Deutschland oft eine unbezahlte Aufgabe, die mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden ist – für Verpflegung, Gesundheitsversorgung und grundlegende Betreuung. Diese Steuerermäßigung kann daher eine willkommene finanzielle Entlastung darstellen.

Wie beantrage ich die steuerermäßigung?
Die Regelung wird in der Regel automatisch von der Finanzverwaltung berücksichtigt, wenn die Daten im Steuerregister korrekt hinterlegt sind. Dennoch ist es ratsam, die Angaben in der Steuererklärung sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Ermäßigung korrekt angewendet wird. Zusätzlich zu dieser Möglichkeit gibt es noch weitere Steuerabzüge, wie beispielsweise für Kinder oder für Menschen mit Behinderung. Eine professionelle Steuerberatung kann helfen, das individuelle Potenzial für Steuerersparnisse optimal zu nutzen.
Der demografische Wandel in Deutschland – und in Europa – führt zu einer steigenden Zahl älterer Menschen. Diese Steuerhilfemaßnahme ist somit nicht nur für die Betroffenen selbst von Bedeutung, sondern hat auch weitreichende gesellschaftliche Auswirkungen. Die Ersparnisse können einen erheblichen Unterschied machen.