Subsidio für arbeitslosen ab 52: zahlen & infos
Das Subsidium für Arbeitslose ab 52 Jahren ist eine wichtige Einnahmequelle für Tausende in Spanien, die bald in den Ruhestand gehen, aber noch nicht genug Geld haben, um sich zu pensionieren. Es hilft bei der Erfüllung monatlicher Einnahmen und bietet den Vorteil, dass man weiter an der Sicherheitsleistung beteiligt ist, während man es erhält. Mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 1.221 Euro brutto pro Monat in 14 Bezügen (17.094 Euro jährlich) steigt auch die Beitragsbemessungsgrenze dieses Subsidiums. Diese Änderung wirkt rückwirkend seit dem 1. Januar 2026 und betrifft sowohl die Empfänger des Mindestlohns als auch die Benefziare des Subsidiums für Arbeitslose ab 52 Jahren, da es eine Bezugsgröße für die Festlegung von Einkommensgrenzen und Rentenbemessungsgrenzen ist.

Erhöhung der beitragsbemessungsgrenze
Das Subsidium für Arbeitslose ab 52 Jahren beiträgt mit 125% der Basisbemessungsgrenze an der Sicherheitsleistung. Die neue Basisbemessungsgrenze wird sich auf etwa 1.780 Euro pro Monat belaufen, was einem Zuwachs von 3,6% gegenüber 2025 entspricht. Obwohl die Zahl der beruflich erworbenen Jahre nicht steigt, verbessert sich die Basis, an der die Renten berechnet werden, wodurch diese Gruppe möglicherweise eine höhere Pension erhalten könnte.