Urteil des obersten gerichtshofs: arbeitszeitunterbrechungen für elternabwesenheiten jetzt offiziell!

Einigkeit im Obersten Gerichtshof: Die Behandlung von Elternzeitabenden wird nun deutlich klarer und strenger. Das Urteil des OGH von Dezember stellt eine Kehrtwende dar, die tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland betrifft.

Neuer kriterium für die bewertung von elternzeit – konsequenzen für die karriere

Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass Elternzeitabenden, die als entschädigende Zeiten für die unterbrochene Berufstätigkeit gelten, im Arbeitszeugnis transparent vermerkt werden müssen. Wenn diese Zeit rechtlich als bezahlte oder entschädigende Zeit anerkannt wird, ist sie nun obligatorisch im Arbeitszeugnis zu protokollieren. Das bedeutet: Die Verwaltung muss diese Zeiten künftig in die Bescheinigung über die Beschäftigung aufnehmen. Die Entscheidung des OGH mit dem Urteil vom 9. Dezember 2025 bestätigt dies eindeutig.

Die Entscheidung des OGH bestätigt, dass Elternzeit, die rechtlich als entschädigende Zeit gilt, nun im Arbeitszeugnis dokumentiert werden muss. Bisher gab es hier oft Praxisunterschiede, was zu Verwirrung und Ungerechtigkeiten führte. Diese Klärung soll sicherstellen, dass die berufliche Laufbahn der Betroffenen korrekt und vollständig dargestellt wird.

Der fall der mitarbeiterin aus anderenland: ein präzedenzfall

Der fall der mitarbeiterin aus anderenland: ein präzedenzfall

Der Fall einer Mitarbeiterin aus Anderenland, die zwischen 1985 und 1990 zweimal in Elternzeit war, lieferte den entscheidenden Anstoß für das Urteil. Sie forderte von der Sozialversicherung die Angabe dieser Zeiten im Arbeitszeugnis, was abgelehnt wurde. Sie klagte und der Oberste Gerichtshof wies zu. Die Verwaltung wurde gezwungen, 1.951 Tage anzuerkennen, die bisher nicht im Arbeitszeugnis aufgeführt worden waren. Diese Entscheidung verdeutlicht die Notwendigkeit einer einheitlichen Regelung.

Die Tesorerie (Finanzverwaltung) der Sozialversicherung berief sich dabei auf Artikel 237 des Gesetzes über die Sozialversicherung, der besagt, dass diese Zeiten als bezahlte Zeiten gelten. Artikel 2 des Verordnung 1335/2005 qualifiziert sie als „entschädigende Zeiten“, ohne dass dies eine Einzahlung von Beiträgen erforderlich macht. Der OGH unterscheidet zudem zwischen dem Verzeichnis der Mitglieder und dem Verzeichnis der Beitragsstämme.

Was bedeutet das konkret?

Was bedeutet das konkret?

Es geht darum, dass die berufliche Entwicklung nicht durch fehlende Angaben in den Arbeitszeugnissen verzerrt wird. Die Klarstellung stellt sicher, dass Betroffene ihre tatsächliche Berufserfahrung korrekt darstellen können und somit auch Zugang zu zukünftigen Leistungen und Ansprüchen haben. Es ist eine wichtige Maßnahme zur Wahrung der Rechte der Arbeitnehmer.